Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferungen und Leistungen der Doli GmbH, Prinzenallee 7, 40549 Düsseldorf gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder Leistungen vorbehaltlos ausführen. Sie gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

2. Angebote und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande.

Maßgeblich für Inhalt und Umfang des Auftrags ist unsere Auftragsbestätigung einschließlich etwaiger Anlagen, Spezifikationen, Freigaben, Druckdaten, Muster oder sonstiger schriftlich bestätigter Vereinbarungen.

3. Individuell gefertigte Produkte, Freigaben und Mitwirkungspflichten

Unsere Produkte werden regelmäßig kundenspezifisch, individuell, auftragsbezogen oder nach Kundenwunsch gefertigt, veredelt, bedruckt, gelasert, konfektioniert oder beschafft.

Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Informationen, Spezifikationen, Druckdaten, Freigaben, Logos, Verpackungsangaben, Lieferadressen und sonstigen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.

Produktions- und Lieferfristen beginnen erst, wenn alle technischen, kaufmännischen und gestalterischen Details geklärt sind und alle erforderlichen Freigaben des Kunden vorliegen.

Nach Freigabe oder Produktionsbeginn sind Änderungen, Stornierungen oder eine Annahmeverweigerung ausgeschlossen, sofern die Ware vertragsgemäß hergestellt wurde.

4. Liefertermine und Lieferverzögerungen

Liefertermine und Lieferzeiträume sind unverbindliche Plantermine, sofern sie von uns nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlicher Fixtermin bestätigt wurden.

Liefertermine stehen insbesondere unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Vorlieferung, störungsfreier Produktion, Veredelung, Verpackung, Zollabwicklung und Transportabwicklung.

Aufgrund globaler Lieferketten-, Rohstoff-, Energie-, Produktions-, Transport-, Hafen-, Zoll- oder behördlicher Risiken sowie sonstiger Umstände außerhalb unseres Einflussbereichs können sich Liefertermine angemessen verschieben.

Über absehbare Verzögerungen informieren wir den Kunden unverzüglich. Eine Haftung für Lieferverzögerungen besteht nur, soweit wir diese zu vertreten haben.

Vertragsstrafen, Pönalen, pauschalierte Verzugsschäden oder sonstige pauschale Abzüge werden nicht anerkannt, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich individuell vereinbart wurden.

5. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse

Ereignisse höherer Gewalt und sonstige unvorhersehbare, unvermeidbare oder außerhalb unseres Einflussbereichs liegende Umstände berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben.

Hierzu zählen insbesondere Rohstoffmangel, Lieferantenausfälle, Produktionsstörungen, Streik, Aussperrung, Energieengpässe, Transportverzögerungen, Hafenstaus, Zollverzögerungen, behördliche Maßnahmen, Pandemien, Krieg, Unruhen, Naturereignisse sowie vergleichbare Ereignisse.

Besteht das Leistungshindernis dauerhaft oder wird die Leistung dadurch unzumutbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

6. Preise, Zahlung und Aufrechnung

Es gelten die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Verpackung, Versand, Zoll, Abgaben und sonstiger Nebenkosten.

Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug sofort nach Rechnungsstellung fällig.

Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

7. Lieferung, Gefahrübergang und Annahme

Lieferung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, ab Werk, Lager oder Versandstelle. Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe an den Transporteur, Spediteur oder sonstigen Versanddienstleister auf den Kunden über.

Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern und die hierdurch entstehenden Kosten zu berechnen.

Bei individuell gefertigten Waren bleibt der Vergütungsanspruch bestehen, wenn der Kunde die Annahme unberechtigt verweigert.

8. Mehr- und Minderlieferungen

Bei Sonderanfertigungen, Individualisierungen, Druck-, Laser-, Verpackungs- oder Importproduktionen sind handelsübliche produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen zulässig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.

9. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.

Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.

10. Mängel und Rügepflicht

Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen.

Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung oder Rüge, gilt die Ware als genehmigt, soweit gesetzlich zulässig. Im kaufmännischen Verkehr gilt insbesondere § 377 HGB.

Geringfügige Abweichungen in Farbe, Material, Druckbild, Gravur, Verpackung, Maß, Gewicht oder Ausführung sind bei produktions- oder materialbedingten Toleranzen kein Mangel, sofern sie handelsüblich oder technisch unvermeidbar sind.

11. Rechte Dritter, Druckdaten und Kundeninhalte

Der Kunde versichert, dass alle von ihm bereitgestellten Logos, Marken, Designs, Texte, Bilder, Druckdaten und sonstigen Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt.

Der Kunde stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte entstehen.

12. Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Vertragsstrafen des Kunden gegenüber Dritten, Folgeschäden oder sonstige wirtschaftliche Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig und sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich individuell vereinbart wurden.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist, soweit gesetzlich zulässig, Düsseldorf.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt

 

Doli GmbH, 2026